Das Förderprogramm "Blankenheimer Eigenheimzulage" bietet jungen Familien einen Anreiz, ein Wohnhaus zum Eigenbedarf in der wunderschön malerischen Umgebung der Gemeinde Blankenheim zu bauen.
Mit dieser Richtlinie will die Gemeinde Blankenheim die besondere Verbundenheit und Wertschätzung zu Familien und Kindern zum Ausdruck bringen. So möchte die Gemeinde der überall um sich greifenden demographischen Veralterung entgegen wirken, indem sie Menschen einen kleinen Anreiz gibt, sich mit Kindern dauerhaft in Blankenheim niederzulassen.
Die Gemeinde Blankenheim verfügt zur Zeit über 122 Baugrundstücke zur Bebauung mit Wohngebäuden. Alle Grundstücke sind erschlossen und sofort bebaubar.
Es werden gemäß der Richtlinie Nachlässe auf die „durch Ratsbeschluss festgesetzten Endverkaufspreise für Bauland“ gewährt.
Die gemeindeeigenen Baugrundstücke werden zu folgenden festgesetzten Kaufpreisen veräußert:
Die einzelnen gemeindeeigenen Grundstücke in
In dem Kaufpreis sind die Kosten für die erstmalige Erschließung der Straße und Nebenanlagen nach den §§ 127 ff BauGB sowie die Wasser- und Kanalanschlussbeiträge enthalten. Unberührt bleiben Beiträge für die erstmalige Herstellung von bisher nicht vorhandenen Teilanlagen (z.B. Bürgersteige).
Weitere Informationen zur Blankenheimer Eigenheimzulage können Sie den Richtlinien entnehmen, die Ihnen hier als PDF zur Verfügung stehen.
Sie interessieren sich für ein Grundstück in der Gemeinde Blankenheim? Mit dem Gebührenrechner können Sie vorab Ihr voraussichtliches Gebührenaufkommen berechnen.
Maria Nelles
Zimmer Nr.: 204
Telefon: 02449/87-301
Telefax: 02249/87-199
Email: mnelles@blankenheim.de



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